Allgemeine Geschäftsbedingungen

SUPFUX - Beeskower Chaussee 42, 15848 Tauche

Stand: 10.08.2020

1. Allgemeines

1.1. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet für alle von ihm verursachte Schäden und Verluste. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist.

1.2. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die angebotenen Leistungen ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

1.3. Unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an allen Angeboten auf dem Wasser ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

1.4. Ist der Teilnehmer minderjährig, so ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, dass die unter 1.2. und 1.3. bestimmten Voraussetzungen durch den Minderjährigen erfüllt werden. Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch Zustimmung des Erziehungsberechtigten zur Anmeldung zum Angebot unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.

1.5. Mit der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann SUPFUX darauf vertrauen, dass die unter 1.2 und 1.3 bestimmten Voraussetzungen durch die Person des Teilnehmers erfüllt werden.

1.6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.

1.7. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters in Anspruch für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung erfolgt im voraus per Überweisung, bei Materialübergabe in bar oder online per PayPal. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach Rechnungserhalt und vor der Anmietung zahlbar.

2.2. Die Preise sind jeweils der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die sowohl an der Station aushängt und unter www.supfux.de einsehbar ist.

2.3. Die Mindestmietzeit beträgt im Minimum 1 Stunde, als Ausnahme hierbei gilt der halbstündige Schnupperkurs. Danach wird jede weitere angefangene halbe Stunde abgerechnet. Ist die Bereitstellung des Materials vereinbart, so berechtigt ein verspätetes Eintreffen des Materials in keinem Fall zur Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags. Eine eventuelle Verspätung kann ihre Ursache nur in von uns nicht beeinflussbaren Situationen haben.

3. Sicherheit

3.1. Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder bei uns erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Stand Up Paddling betreiben.

3.2. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Aufblasbare Schwimmhilfen sind bei uns nicht zugelassen. Das Stand Up Paddling außerhalb der vorab besprochenen Abschnitte ist ausdrücklich verboten. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen sind wir berechtigt, die Anmietung oder die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4. Haftungsausschluss

4.1. SUPFUX haftet als Vermiet- und Kurscenter nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen am Camp oder in Fahrzeugen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

5. Höhere Gewalt

5.1. SUPFUX ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt, Touren abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

6. Sorgfaltspflicht

6.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des Stand Up Paddlings dürfen die Boards nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden.

6.2. Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und, sofern vorhanden, am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.

6.3. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

6.4. Sicherheit und Zustand des SUP-Equipments werden regelmäßig in Überprüfungen und Wartungsarbeiten gewährleistet. Im eigenen Interesse ist jeder Benutzer verpflichtet, das Material unmittelbar nach der Anmietung und vor dem Einsatz zu überprüfen. Schäden jeder Art sind sofort anzuzeigen.

6.5. Ist die Betriebsbereitschaft des gemieteten Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen oder durch fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen des Benutzers nicht mehr gewährleistet, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Benutzers.

6.6. Den Anweisungen der Betreuer oder SUPguides ist Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder des Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung vom Verlauf, gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

7. Bergung

7.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich SUPFUX zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten.

7.2. Für Bergung etc. des/der Gegenstände oder Personen werden pro Stunde € 50,- und für das Fahrzeug pro Kilometer € 2,00 berechnet.

8. Rücktritt von Kursen und Anmietungen

8.1. Die Anmeldung zu allen Kursangeboten bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur rechtsgültigen Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beizubringen.

8.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist stets schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt sieben Tage vor Kurs- oder Mietbeginn, wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 50% des jeweiligen Kurs- oder Mietpreises in Abweichung zu §346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer oder Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der Siebentagesfrist erklärten Rücktritt sind 75% der Kurs- oder Mietgebühren fällig, soweit kein Ersatzteilnehmer gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht erfolgt.

8.2.2 SUP Kurse & Touren finden bei jeglicher Wetterlage statt. Ausgenommen sind Gewitter und Sturm auf und über dem See. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sich über die Wetterlage zu informieren oder bei SUPFUX nachzufragen. Erst wenn die Instuktoren & Guides von SUPFUX eine Gefährdung der Kursteilnehmer duch die Wetterlage sehen, wird der Kurs abgebrochen oder abgesagt. Sollte eine Absage von Seitens des Kursteilnehmer erfolgen, und die SUPFUX hält die Wetterlage für nicht gefährlich, tritt AGB Punkt 8.2 in Kraft.

8.3 SUPFUX behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl der Kurse nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (wie Naturereignissen, zum Beispiel Wind, Gewitter) oder im Falle von Zerstörung des Equipments. Geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

8.4. Teilnehmer, die einen Kurs, andere Teilnehmer oder Gäste nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

8.5. Erscheint ein Teilnehmer nicht zu seinem Kurstermin, verfällt dieser. Eine Absage bis mindestens 4 Stunden vor dem Termin muss erfolgen. Dann tritt AGB Punkt 8.2 in Kraft.

9. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

10. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Reisebuchung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dafür via E-Mail an uns.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und Email-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Reiseabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. Partner-Busreiseunternehmen / Hotels & Guiding).

In allen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigen mit der Buchung ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von SUPFUX verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich via E-Mail widerrufen werden.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner / ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet SUPFUX, die Datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach dem Eingangsdatum nicht mehr statt. Bis dahin verwendetes Material (Kataloge etc.) bleiben so lange im Umlauf, bis das Material verbraucht wurde.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

12. Gutscheine & Buchungen

Gutscheine beziehen sich immer nur auf das jeweilige Kalenderjahr und die jeweilige Saison von SUPFUX. (Jahr 2017 : 1. JULI - 30 September 2017)

Sollte der Gutschein nicht im ausgestellten Kalenderjahr eingelöst werden, verfällt dieser und jegliche Ansprüche, welche auf ihm ausgestellt sind. Ein Gutschein ist nach Absprache SUP Station auf eine andere Person übertragbar und kann von dieser im Kalenderjahr / Saison eingelöst werden.

Jegliche Buchungen, welche in der laufenden Saison (Kalenderjahr) getätigt werden, müssen auch in der jeweiligen Saison eingelöst werden. Buchungen sind leider nicht auf die folgende Saison übertragbar. Buchungen und Gutscheine sind eine Dienstleistung welche immer für das laufende Kalenderjahr kalkuliert sind und sich auf den Standort und die Gegebenheiten beziehen.

Bei Rücktritt oder Stornierung eines Gutscheinkaufes innerhalb 5 Werktagen ab Kauf , behält sich die SUPFUX 50 % vom Bruttobetrages des Gutscheines ein, um angefallene Kosten und Arbeitszeit zu entschädigen. Ab dem 6. Werktag bzw. 10 Tage vor dem gebuchten Termin (bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen) befindet sich der Gutschein in der Phase der Gültigkeit bis zum Saison Ende der laufenden Saison.

13. Newsletter

Mit der Anmeldung im Shop der SUPFUX stimmt der Anmelder zu, immer 1 malig einen Newsletter via Mail voraber der Neuen Saison zu bekommen. Dieser Newsletter kann jeder Zeit schriftlich per mail an paddeln@supfux.de abbestellt werden.

14. Material Ausleihe

14.1. Bei der Vermietung der SUPBoards übernimmt der MIETER jegliche Haftung für seine Aktivitäten mit dem Material.

14.2. Der Mieter bestätigt alle Menüpunkte der AGS's von SUPFUX

14.3. Der Mieter bestätigt, dass er mindestens 15 min frei in allen Gewässern schwimmen kann. So auch für Mitleiher seiner Wahl.

14.4. Der Mieter bestätigt, dass wenn von Ihm geliehene Boards an 2. und 3. weiter gegeben werden, der Mieter die volle Haftung dafür übernimmt.

14.5. Der Mieter bestätigt, dass er alle nötigen Kenntnisse besitzt, wenn er sich auf Gewässer mit Gefahren begibt. ( Flüsse, Seen, Meer, Wildwasser )

14.6. Der Mieter und Vermieter prüfen bei Ausgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom Mieter bemängelt, falls vorhanden.

14.7. Der Mieter und Vermieter prüfen bei Rückgabe der Boards evt.l vorhandene Schäden. Diese werden vom Vermieter bemängelt, falls vorhanden.

14.8. Es wird bei der Übergabe des Material ein Protokoll festgehalten. Der Mieter unterschreibt dieses.Sein Personalausweis ist erforderlich.

14.9. Sollten im Zeitraum des Verleih Schäden am Board und Material enstanden sein. (die bei der Ausgabe nicht da waren ), bestätigt der Mieter für den vollen Schaden aufzukommen. Dieses kann bis zum vollen Ersatz des Materials sein. ( EK Preis SUPFUX).

14.10. Der Mieter bestätigt, dass es für sein Tun mit dem geliehenen Marterial SUPFUX NICHT in Verbindung bringt. Sollte im Nachinein fest gestellt werden, dass SUPFUX unter einem NICHT korrektem Verhalten des Mieters mit in Betracht gezogen wurde und dadurch im Ruf einen Schaden erhält, kann gegen den Mieter ein Schadenserstaz bis zu 10.000 euro (Zehntausend) eingefordert werden.

14.11. Der Mieter bestätigt gegenüber SUPFUX, sorgfältig mit dem geliehenen Material um zu gehen, Mängel und Schäden umgehend bzw. bei der Rückgabe zu melden.

15. Kontakt

SUPFUX, Lutz Hoffmann, Beeskower Chaussee 42, 15848 Tauche
E-Mail: paddeln@supfux.de

Stand: 10.08.2020